Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen

Mini-Stresstest: Wie gestresst sind Ihre Mitarbeiter:innen?

Ihr Team zeigt erste Anzeichen von längeranhaltendem Stress? Die Konflikte häufen sich, Mitarbeiter:innen verlassen das Unternehmen oder die Krankheitszahlen sind hoch?
Oder möchten Sie für und mit Ihrem Team eine gesundheitsförderliche Atmosphäre schaffen, damit sich erst gar keine Folgen von psychosozialer Fehl- und Überlastung einschleichen?

Dann ist jetzt der richtige Zeitpunkt, um einen genaueren Blick auf potenzielle psychosoziale Belastungen Ihrer Beschäftigten zu werfen.

Gesetzliche Grundlage psychosozialer Gesundheitsförderung

Laut Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sind alle – auch kleine – Unternehmen verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen.

Im Arbeitsschutzgesetz heißt es in §5 Abs. 1:
„Der Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind“.

Somit fällt die Gefährdungsbeurteilung – unerheblich ob psychisch oder physisch – in die Zuständigkeit des Arbeitsschutzes. Aber wie kann man diese Aufgabe sinnvoll angehen?

Meine Angebote zur psychosozialen Gesundheitsförderung
im Team oder im kleinen und mittelständischen Unternehmen
Ich unterstütze Sie gerne, die psychosoziale Gesundheitsförderung in Ihrem Unternehmen zu realisieren.

Typischerweise umfasst der Prozess der Gefährdungsbeurteilung vier Phasen:
– Analyse zur Beurteilung psychosozialer Belastungen und Gefährdungen
– Maßnahme-Erarbeitung in Zusammenarbeit mit Ihrem Unternehmen
– Maßnahmedurchführung
– Evaluation (und ggf. Nachsteuerung) und Dokumentation

Dabei kann ich entweder den kompletten Prozess mit Ihnen gemeinsam durchführen oder Ihr Team in Form von Multiplikatorenschulungen unterstützen, die einzelnen Prozessschritte selbst durchzuführen.

Sprechen Sie mich gerne an!

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